Geschichte der Buchführung

Die ersten systematischen Aufzeichnungen über wirtschaftliche Vorgänge sind schon bei den Sumerern etwa 3.500 v. Chr. Hier sind Abrechnungen von Brot und Bier auf Tontafeln zu finden. Geschrieben wurde in der damaligen Zeit noch in Keilschrift. Etwa fünfhundert Jahre später, also 3.000 v. Chr. Sind in Ägypten und Babylonien erste Darstellungen von Soll und Haben zu finden. Diese Aufzeichnungen wurden auf Papyrusrollen geführt und stellen erste Ansätze auf ein System der Buchführung dar, wie wir es heute mit der doppelten Buchführung kennen. In Indien wurden Aufzeichnungen losen Palmblättern gefunden, welche in etwa aus 200 n. Chr. stammen. Weitere Hinweise finden sich dann in Griechenland aus der Zeit etwa um 400 bis 500 n. Chr. Hier wird von Buchhaltern berichtet, die von den Kassenbuchhaltern des Attischen Seebundes die Schlussabrechnungen übernahmen und darauf die Steuern berechneten.

Von Karl dem Großen wurde dann im Jahr 795 eine Verordnung erlassen für alle Güter der Krone und die Reichshöfe erlassen. Danach hatten sie einen Jahresabschlussbericht zu verfassen. In diesem war eine Aufstellung der Vermögen darzulegen. Die Kanzlei des Königshofes hatte dazu sogar eigens Muster vorgegeben. Aus Lübeck stammt dann eine Aufzeichnung, in der 160 Geschäftsvorfälle in einer einfachen Form niederschrieben waren. Diese stammen von einem Tuchhändler und gelten als die ältesten Dokumente von kaufmännischer Buchführung. Aus dem Jahr 1340 ist die älteste lückenlose Aufstellung in doppelter Buchführung erhalten geblieben. Dies sind Hauptbücher der Regierung über die Steuern, Anleihen und Strafzahlungen und wurden Genua gefunden.

Mindestens seit dem Jahr 1426 kennt man auch das Führen von Konten für Warenbestände und Warenverkäufe. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts beschreibt der italienische Kaufmann Benedetto Cotrugli zum ersten Mal die Methode der doppelten Buchführung. Eine umfassende Darstellung folgt dann vom venezianischen Mönch Luca Pacioli. Gebucht wurde auch damals schon über Soll und Haben.

Auch in Deutschland finden sich alsbald die ersten Aufzeichnungen. 1511 stellten die Fugger erstmals eine Bilanz auf. Später stellte dann deren Hauptbuchhalter die deutsche Buchhaltung der italienischen gegenüber. Im Hauptbuch existierten auch schon Personen- und Sachkonten. Auch eine Gewinn- und Verlustrechnung gehörte neben der Bilanz schon zum Jahresabschluss.

Bis zum 17. Jahrhundert wurde die Periodenabgrenzung eingeführt. Ursache war der stetig steigende Warenverkehr. Mit Beginn der Industrialisierung begann die Entwicklung der Anlagekonten, da nun in zunehmenden Maße Maschinen und Gebäude angeschafft wurden. Im preußischen Allgemeinen Landsrecht aus dem Jahr 1794 wurde dann auch die Führung von Büchern und das mindestens einmal jährliche Aufstellen einer Bilanz für jeden Kaufmann gesetzlich vorgeschrieben. Ein wichtiges Instrumentarium für die Abgrenzung von Perioden ist die Abschreibung. Anlagevermögen wird dabei über die betriebsgewöhnliche Nutzungssdauer abgeschrieben.

Aus den Erfahrungen der Gründerzeit wurde 1884 mit der Aktiennovelle im Handelsrecht die Buchführung detaillierter vorgeschrieben. Hier wurden dann auch Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Dieses Gesetz war dann auch die Grundlage für das deutsche Handelsgesetzbuch, das 1900 in Kraft trat. Dieses ist mit verschiedenen Änderungen bis heute gültig.